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Alt 05.05.2011, 15:35   #3
hans friedmann
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Bitte berücksichtigen: Wegen gewerbsmäßiger Entfernung

Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit dann, wenn du sie folgendermaßen durchführst:
  • Selbstständig (auf eigene Rechnung und Gefahr und in eigener Verantwortung)
  • Regelmäßig (auf Dauer angelegt, nachhaltig oder einmalig mit Wiederholungsabsicht)
  • In Ertragsabsicht (du möchtest damit Geld verdienen)
http://www.help.gv.at/Content.Node/1...e.1090200.html

Geändert von hans friedmann (05.05.2011 um 15:40 Uhr).
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