GPL2
http://www.gnu.org/licenses/gpl-2.0.html
http://www.gnu.de/documents/gpl-2.0.de.html
§3 Punkt 3 ...
Es reicht also, wenn der Link zu den entsprechenden Sourcecodes vorhanden ist.
"Absatz b" ist ein Übersetzungsfehler ... §2 Punkt 2 ist gemeint ... also dass man nichts dafür verlangen darf, dass man unterschiedliche unter GPL2 stehende Programme miteinander "verheiratet"
In der englischen Version wurde §2 in die Unterpunkte a, b, c unterteilt.