Zitat:
ich finde, dass die "vorratsdaten", die ausschließlich auf richterliche anordnung begutachtet werden dürfen und deren erhebung "bekannt" ist, absolut nicht mit einem bewegungsprofil, "geheim" erstellt und kontrolliert von (einem) privatunternehmen vergleichbar ist...
|
Das ist mir schon klar, nur über die Vorratsdatenspeicherung wurde und wird in den Medien kontroversiell diskutiert, das Bewegungsprofil nur eine Notiz im Teletext und in Fachmedie/Foren.