Zitat:
Zitat von er50wien
nicht immer, nach kündigung wurden bei mir auf die neuen agb verzichtet!
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wie genau hat das funktioniert? du hast einspruch gegen die neue AGB erhoben, das wurde akzeptiert, dann wurdest du aber trotzdem gekündigt? das kann ja auch nicht die lösung sein, oder?
noch eine frage bzgl. vertrags-bindung: das kann doch hier nicht zum tragen kommen, oder? immerhin ists ja die
TA, die den vertrag ändert und bei nichtakzeptanz eine kündigung ermöglicht. wenn es also eine möglichkeit gibt, auf die neue AGB (inkl. 15eur gebühr) zu verzichten und dafür alles bleibt, wie es ist (inkl. vertragsbindung, man hat ja gewußt worauf man sich einlässt, als man den vertrag eingegangen ist), sollte das doch passen.