es geht darum, dass dieses ANGEBOT sich an FIRMENKunden richtet, weswegen der VKI sagt das KschG git hier nicht/eingeschränkt und deshalb lassen sie die Finger davon!
und die WKO hilft dir nur wenn du Kammermitglied bist; Sprich, wenn ein Privater sowas bekommt hilft echt nur der Weg zur DSK, da diese "Firma" (Abzockerverein trifft es eher, aber das darf ich, solange nicht bewiesen hier ja nicht sagen, also habt ihr das hier nicht gelesesen

)
Das viel grössere Problem ist, dass es meine Mutter betrifft und die da ned so ist mit klagen oder Anzeige einbringen, da sie Konsequenzen fürchtet, die ich ihr auch nicht ausreden kann...
Wäre das MIR passiert, hätte ich neben der Anzeige wegen Sachwucher & dem versuchten Betrug sicher auch bereits meinen Rechtschutz mit einer Feststellungsklage betraut, in der es einfach darum geht, festzustellen, dass ich NICHT Kunde dieses Vereins bin, entgegen derer Behauptungen..
aber meiner Mutter sowas (trotz Rechtschutz RundumPaket) schmackhaft zu machen ist ein Ding der Unmöglichkeit! und die Einzige Ombudsstelle die sich eben zuständig fühlt ist die DSK, die in dieser Sache (Danke an dieser Stelle an das TEAM der DSK) auch sehr engagiert vorgeht und auch bereits erste Erfolge erzielte...
Dafür dass Branchenklick auf das DSG2000 gänzlich pfeifft kann die DSK ja nix.. andererseits gibt ihnen das allerdings dann vlt die nötigen Mittel an die Hand den Laden da mal abzudichten
