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Alt 06.04.2011, 15:35   #1
Karl99
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@steelrat: Ausgezeichnete Bemerkung! Ich ergänze diese um einen Bestandteil: Wie verhält es sich rechtlich, wenn unter Androhung von Paragrafen und Formulierungen zur Herausgabe selbst unter Missachtung des Datenschutzgesetzes jemand gezwungen werden soll?

Mittäterschaft im Rechtsbruchfall ist eine heikle Sache, wogegen eigentlich nur eine mittels gerichtlicher Feststellungsklage geschaffene Rechtssicherheit hilft. Aber hier traut sich der Rechtsanwalt offensichtlich nicht mal selbst, weil er vielleicht verlieren könnte.

Teuflisch ist grundsätzlich auch die Rechtslage, wenn länderunterschiedliche Rechtsauffassungen und Gesetze vorliegen - ich glaube, dass genau hier solche Rechtsanwälte hoffen, dass sie gerichtslos (!) an ihre Wünsche kommen.
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