Einige Ausszüge aus den Gesetzen bzw. aktuellen Gerichtsurteilen:
- die Installierung einer Telefonüberwachungsanlage ist zulässig
Verwaltungsgerichtshof sagt, das der Dienstgeber als Inhaber eines
Telefonanschlusses ein Recht hat, zu bestimmen, von wem wann und wo
wie lange Gespräche geführt werden dürfen. Daher ist er auch
berechtigt, den Anschluß zu überwachen und auch Gespräche mitzuhören
- darf der Arbeitnehmer Privatprogramme auf dem Dienstcomputer
laufen lassen?
NEIN, OGH 5.11.97, Entlassungsgrund
- darf der Arbeitnehmer privat mit dem Internetfirmenanschluß
surfen bzw. Mails versenden
NEIN, OGH, 27.9.99 (wenn es keine Zustimmung des Dienstgebers
gibt) - bei entstandenem Schaden Entlassungsgrund
Alle Infos aus Der Steuerzahler, Computerrecht in der Praxis ...
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Soweit zu den Gesetzen - aber nochmals, ich sehe diese Schreiben in unserem Unternehmen als Vorbeugung, wenn was passieren sollte - man muß mit dem Mitarbeitern darüber sprechen und diese aufklären, jeder versteht dies dann - und weis, wie weit er gehen kann!
Etwas privat surfen, mailen oder telefonieren wird sicherlich nie
Konsequenzen nach sich ziehen - und wenn wer massenhaft Zeit hat,
dies zu tun, der sitzt sowieso am falschen Platz.
Ciao Oliver
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