aus dem a1 forum:
Zitat:
Hallo!
Ich habe gestern ein Kündigungsschreiben abgeschickt und heute angerufen. Die nette Mitarbeiterin hat mich darauf hingewiesen das es mir nicht möglich ist, diesen zu kündigen, da ich schon in den neueren agb bin? (Mein Vertrag wurde mitte 2010 unterschrieben)
soll ich mein kündigungsschreiben wiederholen ?
ich will keine option zwischen 2,70 ja oder nein. sondern einfach nur vom vertrag weg. bei tmobile und telering gings auch. und da ging es nicht um grundentgelderhöhung sondern lediglich nur um die 05er nummer wo diese einbezogen werden. da war dies viel einfacher...
bitte um hilfe
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agbs hin oder her - diese stehe jedoch nciht über dem gesetz.
trotz dieser auskunft sollte doch eine ao kündigung möglich sein, oder ist jemand anderer ansicht.