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Alt 20.09.2001, 19:53   #19
Sloter
Inventar
 
Registriert seit: 05.01.2000
Beiträge: 3.812


Lächeln

Man darf kein Firmeneigentum für private Zwecke verwenden.

Beispiel:
Angestellter ruft ständig die Erbtante in Amerika an.
Arbeitgeber kann die entstandenen Kosten dem Arbeitnehmer in Rechnung stellen.
Da kann die/der AK,ÖGB usw.. nichts machen (selbst schon erlebt)

Private Mails=privates Telefonat= Rechnung für den Angestellten.
Gleich vorweg, wie soll man das berrechnen:
jeder zahlt für den Traffic, also kann Hochgerechnet werden was der jenige an Kosten verursacht hat.

Private Mails wenn sie verboten werden, auch wenn der Schrieb von keinem Anwalt aufgesetzt wurde, können zur fristlosen Kündigung führen.
Der Angestellte Dokumentiert ja selbst, das er nicht seiner Arbeit nachgegangen ist, und das reicht als Kündigungsgrund.

Sloter
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