Ich würde sagen es gibt einen grossen Graubereich.
Wenn der Player als Warenmuster mit dem Wert von
1000 WON geliefert wird, ist das legal. Dann fallen auch keine Abgaben an und das Ganze ist legal. Wichtig wäre trotzdem die Zolltarifsnummer anzugeben. Das macht die Abwicklung einfacher. Der Zollbeamte muss vom Elefanten über spezielle Öle bis zum Walkman alles bearbeiten. Je einfacher es für Ihm ist, desto leichter geht es.
Übrigens: Der Zoll wird an die EU abgeliefert.