dessen bin ich mir durchaus bewußt. ich hab das entsprechende interview mit dem richter und den paragraphen gelesen. aber wie auch die gesamte diskussion über legal oder illegal bei downloads drehen wir uns um die wörtliche definition des gesetzes, was am ende des tages nichts daran ändert, ob es richtig oder falsch ist, sich raubkopien anzueignen, nur weil der download per se ja nicht illegal sei
wenn ein film eh scheiße ist, dann brauch ich ihn ja nicht, also warum dann downloaden.
wenn er gut ist und ich ihn haben will, dann bitte ist das nutzungsrecht käuflich zu erwerben.
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