Ich vermute mal, die Seite gehört zu der Art, wo auch strafmündigen Erwachsenen nichts passieren wird. Telefonische Mahnungen wären für Inkassobüros recht ungewöhnlich.
Jedenfalls, solange keine gerichtliche Geldforderung kommt, brauchst du gar nichts machen.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
Geändert von holzi (01.12.2010 um 09:35 Uhr).
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