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Alt 18.11.2010, 15:49   #3
psychodaddy
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"Ebenfalls wird eine Verkürzung der allgemeinen Verjährungsfrist nach ABGB auf sechs Monate versucht." Klingt das besser?

Gerne geschehen. Infos sind unser tägliches Brot, sonst gehen wir unter den AGBs unter...
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