Die UPC Telekabel Wien GmbH und andere UPC-Gesellschaften ändern mit 1. Jänner 2011 ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für bestehende Kunden (
http://www.upc.at/ueber_upc/agb/).
Wesentliches: Die Kündigungsfristen werden geändert und Entgelte erhöht. Weiters wird ein Bearbeitungsentgelt für die Konventionalstrafe eingeführt, wenn man ein Moden oä nicht fristgerecht zurückgibt. Die Frist beträgt nunmehr zwei Wochen statt einer (Punkte 9.x).
Weiters: Die Gesellschaften lassen sich eine umfassende Ermächtigung zur Datenweitergabe, Datenauswertung und zur personalisierten Bewerbung durch die AGBs geben (Punkte 19.6, 19.7, 19.8). Eine wirksame Zustimmung zu Telefonwerbung ua oder zur Datenweitergabe kommt so nicht zusammen (siehe auch zB
http://www2.argedaten.at/php/cms_mon...TEN&s=87384580). Diesbezüglich empfielt es sich aber, wenn diese Punkte nicht gewünscht sind, einen schriftlichen Widerruf zu schreiben. Dies hat keinen Kündigungscharakter, da so ein Widerruf keinen Einfluss auf die Geschäftsbeziehung haben darf.
Die mittlerweile ungesetzliche Zahlscheingebühr wird etwas mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten abgeschafft und durch eine "umweltfreundliche" Rechnungsgebühr für Papierrechnungen in Höhe von € 2,00 ersetzt. Ob eine "elektronische" Rechnung auch ohne Einzugsermächtigung möglich ist konnte die Hotline heute nicht beantworten. Dies betrifft vor allem Kunden mit gleichbleibenden Rechnungsbeträgen (zB ohne Telefon, Analog-TV ohne digital). Jedenfalls sind die Rechnungen aufgrund der vielen dicken, schwarzen Felder nicht gerade druckerfreundlich. Auch gibt es Rechnungen, bei welchen die Schriftarten nicht eingebettet sind und diese sich bei dem Empfängern nicht richtig anzeigen lassen.
Ebenfalls wird eine Verkürzung der allgemeinen Verjährungsfrist nach ABGB auf sechs Monate zu verkürzen.
Grüße