Zitat:
Zitat von Don Manuel
Also mal angenommen, die hier diskutierte Auffassung des Gesetzes fände auch richterlichen Zuspruch. Könnte mir dann bitte jemand beantworten, welcher Rechtsanspruch für einen Urheber auf Abgeltung seiner Arbeit überhaupt noch geltend gemacht werden kann? Gibt's dann nur mehr freiwillige Spenden, sobald ein Werk sich dazu eignet, über's web vervielfältigt zu werden? Den Bildhauern wird's egal sein ... 
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ich denke dass genau das das problem beim urheberrecht in der heutigen zeit ist. Einerseits steht dem urheber eine abgeltung zu, andererseits kann es nicht das ziel sein eine ganze gesellschaft desshalb zu kriminalisieren. Desshalb gibts ja die leermedienabgabe. Es geht ja hier nicht nur um torrents, wieviele hätten wohl verständins dafür wenn nach dem nächsten mal happy bday eine unterlassungsaufforderung ins haus flattert. Für öffentliche bzw. gewerbliche vorführungen gibts sowieso noch zusätzlich kohle.
Wieso soll es aber legal sein sich einen spielfilm vom tv aufzunehmen, aber gleichzeitig illegal sein sich denselben film via torrent zu saugen?