nur das das deutsche gesetz mies ist weils unklar formuliert ist. Eine "offensichtlich" illegale vorlage kann nur eine vorlage sein sie legal noch nicht erhältlich ist, also zb. ein film vorm kinostart. Sobald etwas im handel erhältlich ist, kann man nicht mehr ausschliessen das der anbieter die vorlage legal erworben und somit eine legale kopie erstellt hat, ob dieser sie nun illegal zum download anbietet, hat für den downloader eigentlich keine bedeutung. Andererseits könnte man argumentieren, das der downloader der ja durch den download ebenfalls eine kopie erstellt, auf eine illegal angebotene vorlage nicht legal zugreifen kann. Unklar eben.
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Greetings
LouCypher
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