Das Problematische ist aber, das man zum kopieren den Kopierschutz umgehen muss und genau das ist verboten. In § 90c UrhG sind die die technischen Schutzmaßnahmen geregelt, danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen.
____________________________________
(Win kann man nicht verstehen man muß es so wie`s ist akzeptieren)
Geändert von scubascub (11.11.2010 um 17:48 Uhr).
|