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Alt 31.10.2010, 22:53   #4
Turmgar
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Das ist schon richtig! Man hat ein Rücktrittsrecht bei

- Haustürgeschäften
- Fernabsatzverträgen
- Verbraucherdarlehensverträgen

Bei allen anderen Verträgen hat man rein rechtlich übrigens kein Rücktrittsrecht! Aber in diesem Fall steht es dir zu. Aber vorsicht: Auch hier gelten Fristen, innerhalb der Vertrag wieder gelöst werden muss. Im Normalfall ist das ein Monat. Darüber hinaus kommt man nur über die Kulanz bzw. des beidseitigen Einverständnisses aus dem Vertrag raus.

Also jetzt fluchs auflösen!

edit von pc.net: keine versteckten links bitte

Geändert von pc.net (01.11.2010 um 00:19 Uhr).
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