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Alt 28.10.2010, 13:20   #3
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mündlich abgeschlossene verträge sind grundsätzlich auch möglich und gültig ... du hast aber - gerade bei fernmündlich geschlossenen verträgen - trotzdem ein rücktrittsrecht gemäß fernabsatzgesetz ... dies solltest du jedenfalls rasch wahrnehmen ...

wie das in DE rechtlich exakt aussieht, kann dir aber eher jemand aus DE beantworten ...
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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