ja klar mach ich!

wobei ich denke, dadurch dass sie das erste Auskunftsbegehren bereits mit einer Standardantwort abgespeist haben in der Hoffnung uns vergackeiern zu können, wird beim zweiten Schreiben von denen nen mehr dabei rauskommen. das meinten auch die netten Herren der DSK

; diese haben den gesamten Akt bereits auch per Mail erhalten und freuen sich sicher sehr drüber wenn sie alle gültigen Rechtsmittel an der Hand haben so wem mal drüber zufahren..
btw. Herold warnt auf seiner HP schon vor der Seite Gelbesbranchenbuch.com (diese Scheinfirma hat den Sitz wohl in Spanien, aber der Eintragungsantrag ist haargenau der gleiche Zettel mit anderem FirmenNamen...
soll heissen, diese Scheinfirma haben sie wohl schon aufgegeben, weil Herold da die Reputation zerstört hat durch die Veröffentlichung der "Geschäftspraktiken"
Und da das Schreiben nicht als Angebot verfasst ist, sondern den Charakter eines Antrages erweckt, und suggeriert, man sei bereits Kunde, ist auch die WKO bereits dran, dass dem Schutzverband zu übergeben...
Das tragische dran, selbst wenn die den Laden dicht machen, steht die nächste Scheinfirma vermutlich schon in den Startlöchern...
bei der Firma ist telefonisch zwar auch wer erreichbar, aber für Innsbrucker haben die ALLE einen sehr sehr sehr deutschen dialekt (und zwar ned grad bayrisch... weiter nördlich wohl
Das tragische am Rande... dieser "Methode" die geistigen Defizite und die Leseschwächen anderer auszunutzen scheint sich sogar tatsächlich zu rentieren... und da das Angebot vorwiegend an FirmenKunden geht, greift hier das normale KSchG nicht, dass dem "Kunden" bei fernmündlichen Verträgen oder einem Vertrag, der nicht in den Räumlichkeiten der Firma unterfertigt wurde ja einen Zeitraum von 14 Tagen zum Storno ohne Konsequenzen einräumt! bei Firmen Kunden ist dies ja nicht so...
Allerdings mache ich mir auch mit Hilfe der DSK keine allzugrossen Hoffnungen, dass die Daten meiner Mutter echt gelöscht werden... ich denke wohl eher, die werden auf ne andere Scheinfirma umgelagert; überprüfbar ist das wohl nur wenn man deren Rechner direkt durchsuchen könnte...
nur wenn das nur ein paar hundert Leute machen würden, also die Unterlassungsklage und den Ärger mit der DSK verursachen, würd sich das für diese Betreiber in ein paar Monaten generell nicht auszahlen...
Hauptproblem-> viele Geschädigte erkennen ihren Schaden ja selber nicht... (und damit mein ich ned die 2000€ sondern viel mehr, dass die eigenen Daten auf Seiten mit fragwürdigem Background veröffentlicht werden & offenbar bereits an gewisse Kreise weitergereicht wurden, die auf das DSG, ums mal nicht ganz so fein auszudrücken, einfach einen Riesenhaufen DUNG draufmachen