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Alt 25.10.2010, 09:54   #2
steelrat
may the force be with you
 
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Mein Computer

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also neueste Entwicklung:

Meine Mutter erhielt ein Schreiben datiert auf 15. Okt wo mehr oder weniger drinsteht, dass sie die Daten löschen, wenn kein gesetzlicher Grund zur Aufbewahrung besteht, und auch die Veröffentlichung auf der HP unterlassen werden, oder auch nicht...

Des weiteren wurde in diesem Schreiben auch beauskunftet, welche Daten sie haben, ohne die Daten tatsächlich auch zu beauskunften... mit andren Worten, es kam ein A*schauswischpapier retour....

dieses wurde dann wie folgt beantwortet:
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 15.10.2010, untersage ich Ihnen hiermit die Löschung der auf meine Person bezogenen Daten bis zur vollständigen und gesetzeskonformen Auskunft lt. DSG2000 §26.
Lt §26 verlange ich eine Beauskunftung sämtlicher von Ihrem Unternehmen gespeicherter Daten und nicht einen Vordruck, der lediglich die Datenkategorien enthält. Des Weiteren fordere ich Sie auf, die genaue Bezugsquelle der Daten bekanntzugeben (Nennung der definitiven Bezugsquelle, nicht wieder blosse Nennung mehrerer möglicher Bezugsquellen, wie in dem Schreiben vom 15.10).
Die Frist für die Beauskunftung ist der 5.11.2010.

sollten sie sich bis 5.11 also nicht äussern, dann wird die DSK damit jede menge Spass haben
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i have a very bad feeling about this...
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