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Alt 19.09.2001, 10:13   #6
Phantomias
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Zitat:
Original geschrieben von mr.red
musst halt nachlesen:
www.ris.bka.gov.at ->urheberrecht
oder
www.rdb.at

meine bescheidene meinung:
solange du "illegale" sachen mit urheberrechtlich geschützten sachen veranstaltest und dabei nicht gewerblich (geld machen damit)wirst isses scheissegal und kein hahn wird danach krähen.
Genau.
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