19.09.2001, 10:13
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#6
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Inventar
Registriert seit: 19.12.2000
Beiträge: 3.409
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Zitat:
Original geschrieben von mr.red
musst halt nachlesen:
www.ris.bka.gov.at ->urheberrecht
oder
www.rdb.at
meine bescheidene meinung:
solange du "illegale" sachen mit urheberrechtlich geschützten sachen veranstaltest und dabei nicht gewerblich (geld machen damit)wirst isses scheissegal und kein hahn wird danach krähen.
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Genau.
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