da gabs genug stellungnahmen von anwälten. §42 abs. 4+5 besagt dass ich kopien erstellen darf solange ich sie nicht kommerziell nutze. Vom ausgangsmaterial der kopien ist keine rede. Wenn ich mir einen film herunterlade, stelle ich eine kopie her, genauso wie wenn ich mir eine dvd auf einen mp3 player kopiere.
Auch der uploader stellt eine legale kopie her, was an seinem handeln illegal ist, ist die darauf folgende veröffentlichung im p2p netz. IMHO ist das eigentlich absolut eindeutig und unmissverständlich.
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Greetings
LouCypher
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