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Alt 11.10.2010, 10:02   #1
Atomschwammerl
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Es als geklautes material zu nennen ist schon falsch.
Wenn der jenige die DVD legal kauft und das material zur verfügung stellt sollte man es doch wiederrechtliche verbreitung von geschütztem Inhalt nennen.

Ich sehe nicht ein warum ich 20€ für eine DVD zahlen soll, wo ich mir doch nur den Film oder die Serie ansehen möchte.
Ich brauch keinen Datenträger oder Verpackung, geschweige denn versand und logistik kosten.

Bestes beispiel für das was ich möchte ist
www.southparkstudios.com
3 Werbe einschaltungen pro folge nehme ich in kauf, dafür kann ich mir jederzeit jede folge ansehen.

Ich hoffe das sich da bald was tut, dann wäre filesharing auch bald kein Thema mehr.
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\'I think I spider\'

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