nicht die Anzahl der Stellen sind das Problem, sondern wenn du das Passwort bei Ermittlungen nicht bekannt gibt, in GB gibt es ein Gesetz, dass dir das vorschreibt
siehe
http://www.heise.de/security/meldung...r-1102420.html
http://www.gaijin.at/dlpg.php
hier findest du einen Passwortgenerator, der auch eine Überprüfung eines Passwortes anbietet,