30.09.2010, 13:03
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Ex-Abonnent
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Zitat:
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Für Online-Angebote gemäß § 4f, die vom Österreichischen Rundfunk bereits am 31. Jänner 2008 bereitgestellt wurden, hat der Österreichische Rundfunk der Regulierungsbehörde Angebotskonzepte (§ 5a) erstmals bis spätestens sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2010 zu übermitteln. In diesem Zeitraum darf der Österreichische Rundfunk diese Online-Angebote weiter bereitstellen. Derartige Angebote sind keiner Auftragsvorprüfung zu unterziehen. Abweichend von den vorstehenden Sätzen sind die Angebote Futurezone.ORF.at und oe3.orf.at/instyle mit 1. Oktober 2010 einzustellen.
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http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/B...2010_I_50.html
§50 (1)1
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