die rechtslage ist imo eindeutig.
upg ist der neue verlag, aber nicht automatisch mein vertragspartner.
ich denke, daß viele leute wieder ein abo nehmen, wenn davon auszugehen ist, daß das erscheinen wieder regelmäßig gewährleistet ist. anhand der letzten beiden ausgaben konnte upg das ja nicht unter beweis stellen.
natürlich fällt der "luxus" weg, daß ihr die nächste wcm einfach im briefkasten habt, sobald sie erscheint, wann auch immer das jetzt ist
letztlich ist nicht zu erwarten, daß das nicht bezahlen des neuen abos zu einer klage führt.
