naja, wenn der käufer klagt wird er vermutlich ein iphone dazubekommen. So eindeutig dass es sich um die schachtel handelt ist es imho nicht. Der käufer könnte unter OVP auch originalverpackt verstehen. IMHO wird der verkäufer am ende der dumme sein nicht der käufer. Ich muss gestehen das mich das mitbieten reizt, rechtschutz ist vorhanden

. Will aber kein iphone.