Zitat:
Zitat von alterego100%
1) glaube ich nicht, daß es sich um einen Sachbezug handelt, sondern um eine freiwillige Sozialleistung.
|
Es gibt einen Unterschied zwischen Sachbezug und Sozialleistung.
Eine Sozialleistung wäre meines Erachtens z.b. ein vergünstigtes Mittagessen.
Aber selbst da gibt es strengste Regeln, wie z.b. das die Essensmarken nur in der unmittelbaren Umgebung der Firma eingelöst werden dürfen.
Zumindest bei uns in der Firma haben sie das Angebot an Restaurants auf das absolute Minimum eingeschränkt, da der Steuerprüfer diesbezüglich Probleme gemacht hat.
Z.b. die Essensmarken beim Billa einzulösen wäre schon ein Sachbezug, denn damit könnte man auch seine normalen Einkäufe über die Essensmarken tätigen.
Oder wenn ich abends mit der Familie mit den Essensmarken essen gehen könnte, wäre das auch bereits ein Sachbezug.
Ein Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil, wie z.b. der genannte Firmenwagen.
Wie das dann mit dem Vorteil beim Strom aussieht, ist eine andere Frage.
Ich würde meinen, es ist ein Sachbezug, denn günstiger Strom hört sich für mich nicht nach einer Sozialleistung an.
Der springende Punkt ist, daß der Vorteil NUR einem Mitarbeiter des Unternehmens und nur direkt diesem Mitarbeiter gewährt wird. Wenn diesen Vorteil auch ein x-beliebiger Kunde haben kann, dann ist das was anderes.
Wir wissen übrigens gar nicht, ob die diese Beträge nicht sowieso als Sachbezug versteuern.
Ich habe nur die Frage gestellt, nicht die Behauptung aufgestellt, daß sie das nicht versteuern würden.
Zitat:
Zitat von alterego100%
2) bin ich mir ziemlich sicher, daß die EVN ihre Steuern ordentlich abführt.
|
Es kann überall Fehler geben, auch in großen Unternehmen.
Und ich nehme an, auch die EVN wird mal Steuerprüfungen haben und auch dort werden Dinge auffallen, die nicht in Ordnung sind.
Wo Menschen sind, können Fehler passieren.
Und es kann auch der Steuerprüfer mal anderer Meinung als die Lohnverrechnung sein, vor allem, wenn die Steuerprüfer Prämien bekommen für erfolgreiche Entdeckungen.