warum bitte soll das lohnsteuerpflichtig sein? Wie jeder andere unternehmer kann ein energieproduzent rabatte gewähren wenn er lust hat. Nur weils einen "listenpreis" gibt heisst das nicht das nur um diesen verkauft werden kann. Erst wenn der strom gratis ist oder der rabatt unter dem selbstkostenpreis liegt ist es ein sachbezug.
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Greetings
LouCypher
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