@ Autrob
Warum beharrst du darauf, daß es sich unbedingt um einen Sachbezug handeln muß.
Wenn ein Unternehmer sagt:
"Als freiwillige Sozialleistung bekommt ein Mitarbeiter der etwas bei mir kauft einen Rabatt von soundsoviel Prozent."
Das ist doch kein Sachbezug. Erst wenn ein Teil des Gehalts, fest vereinbart, in Naturalien bezahlt wird, handelt es sich um einen Sachbezug, der auch am Lohnzettel aufscheinen muß.
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alterego
Ich finde solche, die von ihrem Geld erzählen
und solche, die mit ihrem Geiste protzen
und solche, die erst beten und dann stehlen;
ich finde solche, sie verzeihn, zum Kotzen.
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