Ich habe auch das Sonderküdigungsrecht in Anspruch genommen und am 19.8. eine Endabrechnung über ein Guthaben von 18,54€ erhalten mit dem Hinweis auf der Rechnung 'Fällig am 25.08.2010'.
Ich verstehe das natürlich so, daß T-Mobile mir bis 25.8. das Guthaben überweist.
Denkste, bis heute keine Überweisung, bei einem Anruf bei der Hotline sagte mir die Dame, "T-Mobile kann sich in Ihrem Fall bis 25.9.2010 mit der Überweisung Zeit lassen" und verweist dabei auf die AGB, ohne aber mir ein Detail nennen zu können, welcher § der AGB das beinhaltet.
Ich habe die AGB von vorne bis hinten durchgelesen, finde aber keinen §, der diese Maßnahme rechtfertigt.
Ich denke ich werde ein Mahnschreiben schicken und auch dementsprechend eine Mahngebühr verrechnen, wichtig dabei ist, daß die selbst eine Fälligkeit vorschreiben, aber nicht einhalten.
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Hinter mir die Sintflut
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