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Alt 18.09.2001, 16:55   #2
Stefan Soellner
Jr. Member
 
Registriert seit: 16.07.2001
Beiträge: 53


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Also ich bezahle sehr gerne mit Kreditkarte.
Meine Abrechnungen waren bisher stets korrekt.
Falls in Zukunft aber ein Posten auftauchen sollte, den ich nicht getätigt habe, ist dies auch kein Problem: Ein Anruf und ich bekomme die Finanzen wieder. Die Bank haftet für Mißbrauch - nicht ich!
Warum? Laut Rechtsprechung gilt eine Zahlungsanweisung an die kreditgebende Bank nur dann als gültig, wenn zusätzlich zur Kreditkarte eine Unterschrift! geleistet worden ist (vom Inhaber natürlich), oder! die Eingabe einer PIN. Momentan erwarten Online-Shops aber nur Name, Nummer und Ablaufdatum der KK - rechtlich also nicht ausreichend legitimiert. Bedeutet: Normalerweise dürfte die Bank die Zahlungsanweisung nicht ausführen, machen sie aber, logisch. Konsequenz: Die Bank ist im Missbrauchfall der Dumme. Wohlwissend das dem Onlineshop nun meine Daten bekannt sind und die Bank mir! nachweisen muss, dass ich z.B. grob fahrlässig mit meinen sensitiven Daten umgegangen bin. Können sie aber nicht. Also haftet die Bank und ich bekomme die Finanzen wieder. Was also machen: Bei der Bank anrufen, ihr schriftlich widersprechen und auffordern die Schadenssumme zurückzubuchen. Fertig.

Tüssken,
Stefan
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