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Alt 08.08.2010, 17:46   #5
TheltAlpha
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Jetzt wird der VKI einen Musterprozess dazu anstreben. Dazu gibt es einen Bericht auf ORF.at: http://www.orf.at/stories/2007815. Dort steht:
Zitat:
Kritisiert wird von ihm in diesem Zusammenhang auch, dass der gesetzlich verpflichtend vorgegebene Aktienanteil von mindestens 30 Prozent auf null abgesichert wird, woraus den Anlegern weitere Kosten entstünden.
Was genau bedeutet das, was heißt es, "den Mindesaktienanteil auf null abzusichern"?
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