Jetzt wird der VKI einen Musterprozess dazu anstreben. Dazu gibt es einen Bericht auf ORF.at:
http://www.orf.at/stories/2007815. Dort steht:
Zitat:
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Kritisiert wird von ihm in diesem Zusammenhang auch, dass der gesetzlich verpflichtend vorgegebene Aktienanteil von mindestens 30 Prozent auf null abgesichert wird, woraus den Anlegern weitere Kosten entstünden.
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Was genau bedeutet das, was heißt es, "den Mindesaktienanteil auf null abzusichern"?