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Alt 22.07.2010, 21:18   #2
maxb
Großmeister
 
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Zitat:
Zitat von Don Manuel Beitrag anzeigen
Maulkorb im Arbeitsvertrag: Schweigepflicht über Gehaltshöhe?

Das wird sich bald nicht mehr auf Deutschland beschränken, sondern wohl EU-Recht werden.
Was meinst du mit auf Deutschland beschränken, so eine Klausel habe ich seit 10 Jahren in meinem Dienstzettel

Aber es steht nirgends drinnen, dass ich nicht über die Höhe meiner Betriebsratsumlage sprechen darf

Das Urteil finde ich aber interessant, vor allem die Begründung mit dem Geleichbehandlungsgrundsatz. Das werde ich gleich mal Ansprechen, wenn sie am "Equal Pay Tag" mit einer "blöden Meldung" daher kommen.
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