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Alt 12.07.2010, 13:54   #8
Karl99
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Pc.Net: Doch! Es ist legitim, wenn ein Provider/eine Versicherung einen Zahlschein mit einer falschen Wertangabe ausstellt, dass ich das Recht nutze, diesen Zahlschein durch einen neuen zu ersetzen - denn es ist nicht erlaubt, den EUR-Wert zu verändern, also bleibt mir nur die Erstellung eines neuen Zahlscheins.

Was aber zu berücksichtigen ist: Oftmals bleibt der Zahlschein in der Bank - und die Versicherung/der Provider etc. orientiert sich nur an den dem Konto von der Bank zugewiesenen Angaben. Also ist es nicht so, dass das maschinelle Auslesen gegeben wäre und dies als Argument korrekt herhalten kann!
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