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Alt 09.07.2010, 20:20   #5
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Da hast Du natürlich recht, der Titel der Gebühr ist ein dehnbarer Begriff, die Firmen sind da sehr einfallsreich.

Bin gespannt was auf dem nächsten Zahlschein der Versicherung steht, am letzten war´s noch Erlagscheingebühr; das war aber noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes.
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Christoph

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(Heinrich Heine)
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