Meiner Ansicht nach geht es auch noch anders:
Da sowieso Online gebankt wird, gleich die Zahlscheingebühr abziehen und nur den eigentlichen Rechnungsbetrag überweisen. Sollte das Unternehmen darauf bestehen, müsste es auf den per Zahlungsaufforderung auf den Rechnungsunterschied hinweisen, also tatsächlich eine eigene Rechnung für die abgezogene Zahlscheingebühr ausstellen. Das aber wiederum kann dem VKI zugespielt werden, dann brennt beim Provider aber der Hut, vorallem wenn ja gerade ein Rechtsverfahren grundsätzlich zu diesem Thema läuft.
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