nö, ist imho ja auch durchaus gerechtfertigt, kann auch nicht verstehen warum wer darauf besteht via zahlschein zu bezahlen. Man kann einen einzieher sowieso problemlos rückbuchen lassen, gleiche kontrollmöglichekeiten für den kunden, weniger aufwand für beide seiten.
Er kann sich ja weigern die zahlscheingebühr zu bezahlen, wies aussieht ist er ja im recht, dann muss er halt für sein recht kämpfen, ein bisserl ein risiko muss er halt eingehen.
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Greetings
LouCypher
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