Hab was gefunden:
Zitat:
Die EU-Zahlungsdiensterichtlinie ist bis spätestens November 2009 in
österreichisches Recht umzusetzen (Zahlungsdienstegesetz). Das
Zahlungsdienstegesetz gilt dann sowohl für Überweisungen innerhalb Österreichs als
auch für grenzüberschreitende Euro-Überweisungen. Es schreibt bei elektronischer
Überweisung eine maximale Dauer von 3 Tagen und bei beleghafter Überweisung
maximal 4 Tage vor. Erst 2012 verkürzen sich diese Fristen auf 1 bzw 2 Tage.
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http://www.arbeiterkammer.at/bilder/...konten2009.pdf
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