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Alt 06.07.2010, 11:52   #2
FranzK
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Zitat:
Zitat von grizzly Beitrag anzeigen
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Jedenfalls kann es nicht sein, dass ein Dienstleister einen Dienst verweigert, wenn man schon bezahlen will oder wie seht Ihr das?
Ich bin auch der Meinung, dass dies wahrscheinlich unbezahlbar ist. Es geht ja nicht nur um das Versetzen des sichtbaren Teils. Man müsste wohl auch die Anbindung an den unterirdischen Kabelkanal erneuern. Das heißt Auffahren eines Baggers etc....

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Ciao
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