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Alt 02.07.2010, 11:05   #4
FranzK
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Zitat:
Zitat von FendiMan Beitrag anzeigen
Der verkaufende Händler muss nicht zur Reparatur herangezogen werde, man kann durchaus gleich zum Hersteller gehen.

Bitte nicht die gesetzliche Gewährleistung (die nur über den Händler abgewickelt werden kann) und die Herstellergarantie (die direkt über den Hersteller abgewickelt wird) verwechseln!
Das verwechsle ich auch nicht. Aber wenn du direkt zum Hersteller gehst, musst du bei Bedarf einfach einen Kaufnachweis vorlegen können. Das Kaufdatum kann für Garantieansprüche entscheidend sein.

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Ciao
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