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Alt 01.07.2010, 21:10   #2
Weini
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Zitat:
Zitat von Meschdt Beitrag anzeigen
würde es jedoch die Möglichkeit geben zu einem anderen Tarif ( der eben auch eventuell niedrigere grundgebühr hat) während der Vertragszeit zu wechseln, dann ist das doch nicht Vertragsbruch.
Da hast du natürlich recht. Kostenloser Vertragswechselo zur Umgehung der vertraglich vereinbarten Zahlungen sind aber etwa so häufig wie die Sichtung der gemeinen Gelse am Mars bei Vollmond.

Zitat:
Zitat von Meschdt Beitrag anzeigen
Da das Wechseln zu einem anderen tarif aber Geld kostet bzw. mit vertragsbindung von 2 jahren verbunden ist, werd ich das nicht tun.
Und darauf kam es doch an, oder?
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