Der verkaufende Händler muss nicht zur Reparatur herangezogen werde, man kann durchaus gleich zum Hersteller gehen.
Bitte nicht die gesetzliche Gewährleistung (die nur über den Händler abgewickelt werden kann) und die Herstellergarantie (die direkt über den Hersteller abgewickelt wird) verwechseln!
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Gruß
FendiMan
Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt!
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