Thema
:
T-Mobile AGB Änderung per 1.6.2010 (bzw. per 24.7.2010 für Bestandskunden)
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23.06.2010, 15:27
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5
psychodaddy
Newbie
Registriert seit: 22.06.2010
Beiträge: 19
Zitat:
Zitat von
pc.net
ein rückruf auf kundenwunsch ist aber weder eine meinungsumfrage, werbeanruf oder dergleichen
Tut mir leid, war kein Rückruf auf Kundenwunsch.
Der Anruf erfolgte Tage später mit dem Ziel einer Zufriedenheitsumfrage.
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