Zitat:
Zitat von Weini
Gell, da hast aber was ganz wesentliches übersehen. Du sprichst von einem RÜCKRUF.
Ein Rückruf setzt aber voraus, dass der Rückgerufene um Kontaktaufnahme gebeten, also zuerst selbst angerufen, hat. Wie du schließlich selbst auch geschrieben hast.
Also, bitte, beruhige dich wieder. Es dürfte sich eher um deine Wahrnehmungsfähigkeit (Rückruf vs. Werbung) denn um mein Unwissen gehandelt haben. 
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Es war kein Rückruf sondern eine Umfrage, ob man mit den Diensten der T-Mobile Austria GmbH zufrieden ist. Es ist also eine Meinungsumfrage bzw ein Werbeanruf. Der Rückruf war nicht bestellt, gewünscht oder ähnliches. Es konnte ja alles an der Hotline erledigt werden. Wenn mir die Dame oder der Herr am anderen Ende nicht helfen kann und mir einen Rückruf verspricht, ist es natürlich gewollt und nicht illegal. Diese Fälle von Rückruf sind aber nicht zulässig.
Ich habe mich beruhigt, deshalb habe ich Dir auch zugeprostet...
