> Da erhebt sich als erstes die Frage, wie juristisch ein ungeschütztes (oder nicht ausreichend geschütztes) WLAN definiert sein wird.
wohl wahr. ist nun das burger-wlan beim McD "offen"?
reicht "wep"?
wenn nicht, reicht wpa mit einem passwort "geheim"?
> Entwurf, wonach offene WLANS strafbar sein sollen
weiters wäre interessant, was nun als "wlan" gilt. die freigabe eines druckers?
oder gar ein handy mit blauzahn aufgedreht?
oder setzt "wlan" internetverbindung voraus?
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Wenn der letzte Baum gerodet,
der letzte Fluß vergiftet,
der letzte Fisch gefangen ist,
fressen wir die Vegetarier...
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