Also jetzt wird´s kompliziert.
Zitat:
Soweit ich das verstanden habe, wird das ungeschützte WLAN an sich nicht strafbar sein.
|
Da wären wahrscheinlich etliche User überfordert.
Zitat:
Wenn jedoch ein Außenstehender über dieses WLAN eine strafbare Handlung begeht, kann der WLAN-Besitzer auch bestraft werden (Verwaltungsstrafe).
|
Und wie hoch könnte die Verwaltungsstrafe ausfallen, bzw. wird der User zur Absicherung verpflichtet, wenn ja wie?
Was geschieht mit "öffentlichen" WLAN Hot-Spots?
Zitat:
Allerdings wird er nicht für den angerichteten Schaden haftbar gemacht werden!
|
Anderenfalls, bei Haftung, wäre dem Betrug Tür und Tor geöffnet, den Schädiger zu finden wäre kompliziert.
Daher:
Zitat:
Da erhebt sich als erstes die Frage, wie juristisch ein ungeschütztes (oder nicht ausreichend geschütztes) WLAN definiert sein wird.
|
Na da bin ich gespannt was raus kommt.
