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Alt 17.06.2010, 20:27   #13
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Also jetzt wird´s kompliziert.

Zitat:
Soweit ich das verstanden habe, wird das ungeschützte WLAN an sich nicht strafbar sein.
Da wären wahrscheinlich etliche User überfordert.

Zitat:
Wenn jedoch ein Außenstehender über dieses WLAN eine strafbare Handlung begeht, kann der WLAN-Besitzer auch bestraft werden (Verwaltungsstrafe).
Und wie hoch könnte die Verwaltungsstrafe ausfallen, bzw. wird der User zur Absicherung verpflichtet, wenn ja wie?
Was geschieht mit "öffentlichen" WLAN Hot-Spots?

Zitat:
Allerdings wird er nicht für den angerichteten Schaden haftbar gemacht werden!
Anderenfalls, bei Haftung, wäre dem Betrug Tür und Tor geöffnet, den Schädiger zu finden wäre kompliziert.

Daher:
Zitat:
Da erhebt sich als erstes die Frage, wie juristisch ein ungeschütztes (oder nicht ausreichend geschütztes) WLAN definiert sein wird.
Na da bin ich gespannt was raus kommt.
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Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)

Geändert von Christoph (17.06.2010 um 20:31 Uhr).
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