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Alt 13.06.2010, 00:59   #7
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Waffengesetz 1996 (WaffG)

Das Führen von Waffen ist aufgrund behördlicher Genehmigung möglich. Daher können auch Mitarbeiter von Securityfirmen Waffen führen.

§21 WaffG insbesondere Abs. 4 und §35 WaffG dürfte in diesem Fall wohl am ehesten die Grundlage für die entsprechende Berechtigung (Waffenpaß) sein.
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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