Ist sicher einer bekannten Schmidlein Webseite. Sie lauten zumeist Name-heute.de, daher z.B. software-heute.de...
So eine Fall hatte ich bei einem Kollegen von mir in der Firma. Du kannst das Schreiben ruhig zu den Akten legen. Es wird mit ziehmlicher Sicherheit noch ein ein zweites folgen, in dem mit Anwalt , Gericht etc gedroht wird, aber das war es dann auch schon, denn: Solche Webseite sind hart am Rande der Legalität und hoffen immer, dass es Leute gibt, die durch solche Schreiben eingeschüchtert werden und zahlen! Und wenn Du 1x gezahlt hast, kommt dann nächstes Jahr mit Sicherheit noch eine zweite Rechnung für ein "Folgejahr".
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